Bildungsprämie

Bundesprogramm Bildungsprämie  zurzeit ausgesetzt  Stand 01.09.2023

Förderung im Rahmen von Bildungsgutscheinen je nach Bundesland unterschiedlich.

Förderhöhe 500,- Euro oder bis 50% der Seminarkosten

 

Wir informieren Sie gerne über Ihre Fördermöglichkeiten in Deutschland da jedes Bundesland eigene Regeln hat.

Eine Übersicht der derzeitigen Förderungen nach Bundesländern finden Sie hier:

Brandenburg: Mit dem Bildungsscheck werden Beschäftigte und Unternehmen bei einer beruflichen Weiterbildung gefördert: – Der Zuschuss für Beschäftigte beträgt 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und ist auf maximal 3.000 Euro pro Vorhaben begrenzt. Die Mindestförderhöhe beträgt 500 Euro. Eine Förderung kann zweimal pro Kalenderjahr erfolgen. – Die Förderung für Unternehmen beträgt maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Mindestförderhöhe beträgt 1000 Euro. Eine Förderung kann je Zuwendungsempfangendem zweimal im Kalenderjahr erfolgen.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Investitionsbank Brandenburg unter: www.ilb.de oder 0331 – 6602200.

Bremen: Mit dem Bremer Weiterbildungsscheck werden Beschäftigte und kleine Unternehmen bei ihrem Weiterbildungsvorhaben gefördert. Voraussetzung ist ein Beratungsgespräch bei der Weiterbildungsberatung in der Arbeitnehmerkammer Bremen. Telefon: 0421 168 891-20 https://www.labew-bremen.de/bremer-weiterbildungsschecks/

Hamburg: Der Hamburger Weiterbildungsbonus übernimmt 50 Prozent der Weiterbildungskosten (max. 750 Euro) für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die mindestens 15 Stunden wöchentlich arbeiten, mehr als 450 Euro im Monat verdienen und in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU bis 249 Mitarbeiter/innen) arbeiten. Selbstständige, Beschäftigte in Elternzeit und Existenzgründer/-innen werden ebenfalls gefördert. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.zwei-p.org oder 040 / 211 12 – 533.

Thüringen: Der Weiterbildungsscheck Thüringen fördert Ihre Weiterbildung mit maximal 1.000 Euro. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung unter: www.aw-landesverwaltungsamt.thueringen.de oder 0361 2223-0.

Nordrhein-Westfalen: Der Bildungsscheck NRW unterstützt Ihre Weiterbildung mit einer Förderung bis zu 50 Prozent der Fortbildungskosten (maximal 500 Euro). Informieren Sie sich unter 0211 8371929 und finden Sie ihre zuständige Beratungsstelle unter www.weiterbildungsberatung.nrw/beratungsstellensuche

Rheinland-Pfalz: Mit dem Quali Scheck Rheinland-Pfalz können Sie Ihre Weiterbildung zu 60% der Fortbildungskosten (maximal 1.500 Euro) fördern lassen. Weitere Informationen zum Qualifizierungsscheck und zur Antragsstellung erhalten Sie unter: www.berufliche-weiterbildung.rlp.de oder 06131 967149.

Mecklenburg-Vorpommern: Unternehmen können für ihre Beschäftigten Förderungen in Form von Bildungsschecks beantragen. Die Förderhöhe beträgt bis zu 50% der Lehrgangskosten, maximal 3.000 Euro. Weitere Informationen finden Sie unter: www.weiterbildung-mv.de oder 0385 64682-0

Saarland: Kleine und mittlere Unternehmen können für Weiterbildungen ihrer Beschäftigten eine Förderung beantragen. Diese liegt bei 40 Prozent der Seminarkosten, maximal 2.000 Euro. Weitere Informationen finden Sie unter: weiterbildungsportal.saarland oder 0681 5867 651 bzw. 0681 5867 652.